Sicherheit
Welche Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände verboten?
Unter anderem dürfen folgende Gegenstände nicht mitgeführt werden:
- Waffen jeder Art
- sonstige Gegenstände, die als Wurfgegenstände genutzt oder als Waffen eingesetzt werden könnten
- Reisekoffer, Rucksäcke, Taschen (größer als DIN A4 (21,0 x 29,7 cm))
- sperrige Gegenstände, wie z.B. Transparente, Fahnen, Banner (größer als DIN A3 (29,7 cm x 42,0 cm)), Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Stockschirme, Helme
- Megaphone
- Laserpointer
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände
- Das Mitführen von Getränken und Speisen auf das Arenagelände ist unter Umständen gestattet. Erlaubt sind PET-Flaschen mit einem Fassungsvermögen bis zu 0,5l und trockene Speisen. Besucher, die krankheitsbedingt auf eine gewisse Verpflegung angewiesen sind, dürfen dies nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder entsprechenden Ausweises. Ebenso ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern gestattet.
- Das Mitführen von medizinisch notwendigen Gehhilfen (Rollatoren) ist aus Sicherheitsgründen nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Es besteht keine Möglichkeit die Rollatoren mit in die Ränge zu nehmen, um das Freibleiben der Flucht- und Rettungswege zu gewährleisten. Rollatoren können in Ausnahmefällen vor den Blockeingängen unbewacht abgestellt werden. Bitte sprechen Sie die Mitarbeiter vor Ort an.
- Kinderwagen dürfen mit auf das Arenagelände genommen werden, jedoch nicht in die OWL ARENA.
Wie finden die Kontrollen an den Eingängen statt?
An den Eingängen werden neben der Kartenkontrolle alle Besucher auf verbotene Gegenstände kontrolliert. Dies geschieht über Abtastung und unter Umständen mit Metalldetektoren.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Haus- und Benutzungsordnung